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Rechtsgutachten zur Stärkung und Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz veröffentlicht
Das Rechtsgutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten einer Stärkung und Institutionalisierung der Kooperation der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK 2.0), welches im Auftrag der Datenschutzkonferenz (DSK) erstellt wurde, ist nun veröffentlicht. Die Autoren, Prof. Eike Richter und Prof. Indra Spiecker gen. Döhmann, kommen darin zum Ergebnis, dass die Einrichtung einer DSK 2.0 aus Sicht des europäischen und deutschen Rechts zulässig ist, wenn sie eine größere Einheitlichkeit und Rechtssicherheit bezweckt und die Stellung der einzelnen Aufsichtsbehörden als Herrinnen des Verfahrens gewahrt wird. Aufgaben der DSK 2.0 sollen insbesondere gemeinsame, verbindliche Entscheidungen die Auslegung des Datenschutzrechts und Angelegenheiten des Datenschutzes sein sowie gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und die Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Begleitung der DSK 2.0. Die Institutionalisierung könnte im Rahmen eines Bundesgesetzes, z.B. als Ergänzung zum BDSG erfolgen.
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Quelle: https://svdd.de/mitteilung/Rechtsgutachten_zur_St%C3%A4rkung_und_Institutionalisierung_der_Datenschutzkonferenz_ver%C3%B6ffentlicht
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