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Der Verband bietet seinen Mitgliedern individuelle Beratung zu allen Fragen rund um Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere im Hinblick auf rechtliche und technische Aspekte.
Um eine hohe Qualität der Beratung sicherzustellen, arbeitet der SVDD e.V. mit verschiedenen Partnern, wie IT-Spezialisten, Rechtsanwälten und Mitgliedern anderer Fachrichtungen zusammen, um das relevante Praxiswissen optimal zu bündeln.
Auch für IT-Dienstleister gelten die Grundsätze für die Auftragsverarbeitung, da diese nach der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz BDSG selbst Auftragsverarbeiter sind. Das heißt, dass jedes Unternehmen sowie jede öffentliche Stelle in dem entsprechenden Wartungs- oder Pflegevertrag einen Auftragsverarbeitungsvertrag vorsehen muss, der den Vorgaben des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 DSGVO und des § 62 Abs. 5 Satz 2 BDSG-neu entspricht. Bei Landes- und Kommunalbehörden gelten außerdem die Regelungen der Landesdatenschutzgesetze.
Lassen Sie Ihre Systemprogramme, Website oder Onlineshops von einem externen Dienstleister betreuen? Der SVDD e.V. bietet Ihnen Hilfe bei der Überprüfung Ihrer Wartungs- und Pflegeverträge. Gern unterstützen wir Sie auch bei der datenschutzgerechten Formulierung Ihrer Verträge.
Auch für Software-Dienstleister stellen sich einige Fragen zum Thema Datenschutz. Inwiefern müssen Sie sich den Vorgaben Ihrer Auftraggeber beugen? Wie können Sie bestimmte Vereinbarungen von sich aus anbieten, damit Sie als datenschutzfreundlich gelten? Wir geben Tipps bei der datenschutzrechtlichen Gestaltung Ihrer Verträge.
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Quelle: https://svdd.de/Leistungen
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